Erste Hilfe Kurs nach MDK für Pflege und Praxen
Kontakt:
Tel.: 0900/5334336
Email: anmeldung@erstehilfekurs-nrw.de
Jeder unserer Kurse ist für eine Teilnahme von Pflegekräften und pflegeverwandten Berufen geeignet.
Termine und Orte mit Online-Anmeldemöglichkeit siehe bitte HIER.
Auf Anfrage können auch In-House-Schulungen vereinbart werden. Dabei kommen wir zu Ihnen und schulen Ihre Mitarbeiter in Ihren Räumen, Räumen Ihrer Wahl oder Online.
Sollten Sie keine geeigneten Räume haben oder eine Online-Schulung nicht wünschen, können wir Ihnen gerne bundesweit unsere Räume anbieten.
Im Rahmen der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege prüft der MDK - Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) - die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht nach §132 Abs. a SGB V.
Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Angestellten und nicht nur für einen Teil, wie oft falsch vermutet.
Im Rahmen der MDK Prüfung muss auch nachgewiesen werden, das verbindliche Regelungen und ein sicherer Umgang in Notfällen existieren.
Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Dauer der Schulung wird auf 1,5 Stunden gesetzt (2 Unterrichtseinheiten). Inhaltlich werden Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung, Bewußtlosigkeit und Schock behandelt.
Nach MDK und dem §132 Abs. a SGB V sollen Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Hilfskräfte und der Pflege sowie den Ärzten verwandte Berufe mindestens jede zwei Jahre insgesamt 8 Unterrichtseinheiten Fortbildung nachweisen, wovon mindestens 2 Unterrichtseinheiten Erste Hilfe Maßnahmen mit Herz-Lungen-Wiederbelebung sein müssen.
Die Gebühr beträgt bis zu 7 Personen 350,- EUR pauschal, jede weitere Person wird mit 50,- EUR zusätzlich berechnet.
Wir bieten auch weitere Schulungen im Bereich medizinische Seminare, wie beispielsweise Behandlungspflege LG1 LG2, Hygieneschulungen, sicherer Umgang mit Medikamenten usw. an Gerne unterbreiten wir ein individuelles und betriebsbezogenes Fort- und Weiterbildungsangebot.